Europa Committee lehnt Schwellenwert ab
Europa Committee lehnt Schwellenwert ab
Im Vorfeld der abschließenden Beratungen über die Revision der EBR-Richtlinie hat der Geshäftsführende Ausschuss (EC-GA) des Bosch Europa Committees in einem Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments auf die aus seiner Sicht wesentlich zu berücksichtigenden Änderungspunkte eindringlich hingewiesen.
Darin wird zum einen die Einführung eines Schwellenwertes von 50 Beschäftigten als Voraussetzung zur Entsendung in einen Europäischen Betriebsrat (EBR) abgelehnt. "Es gibt keinen Grund die Beschäftigten in
Ländern, die den Schwellenwert nicht erreichen, von einer effektiven Wahrnehmung ihrer Rechte auf Information und Konsultation auszuschließen. Schließlich wird auch nicht ernsthaft jemand einen entsprechenden Schwellenwert
für die Vertretung kleinerer Länder im Europäischen Parlament in die Diskussion bringen wollen", heißt es in dem Schreiben.
Ferner wird eine praxisnahe Regelung bei länderübergreifenden Angelegenheiten gefordert. Auf Kritik stößt auch die aus Sicht des EC-GA viel zu harmlosen Sanktionen bei Nichteinhaltung der EBR-Richtlinie. So sei eine
Strafe von 15.000 Euro, wie es beispielsweise das deutsche Recht vorsieht, für Unternehmen, die keinen EBR zulassen wollen, lächerlich gering.
Letzte Änderung: 19.07.2013