Studium ohne Abitur
Dieses "allgemeine" Hochschulzugangsrecht gilt für Universitäten wie für Fachhochschulen und sieht keine weiteren Eignungstests oder Probestudienzeiten vor. Mit den jetzt Bundeseinheitlichen Voraussetzungen und Standards für den Hochschulzugang von Nicht-Abiturienten lösen die Länder ein Versprechen ein, das sie auf dem Bildungsgipfel im Oktober 2008 in Dresden gegeben hatten.
Nicht-Abiturienten war unter bestimmten Voraussetzungen auch bisher schon ein Studium möglich. Dazu gab es aber 16 völlig unterschiedliche Länderregelungen. Anders als im Ausland schafft in Deutschland bisher nur ein verschwindend kleiner Anteil beruflich Qualifizierter den Sprung ins Studium. An den Universitäten sind es etwa 0,6 Prozent der Neueinschreibungen, an den Fachhochschulen 1,9 Prozent. An schwedischen Hochschulen hingegen besitzt heute mehr als jeder dritte Studierende kein klassisches Abitur.
Einige Länder planen bei der Umsetzung des Beschlusses noch liberalere Regelungen. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz will konsequent alle Hürden einreißen, die beruflich Ausgebildeten den Weg an die Fachhochschulen
und Universitäten verbauen. Derzeit wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der weit über den KMK-Beschluss vom März 2009 hinausgeht.
Besonders bemerkenswert ist, dass auch für Bewerber die nur einen dreijährigen Berufsabschluss vorweisen können, keine besondere Aufnahmeprüfung oder ein Probestudium vorgesehen ist. Damit wird der Gesetzentwurf aus
Rheinland-Pfalz zur Messlatte für die Hochschulgesetzänderungen in den anderen Bundesländern.
Letzte Änderung: 31.08.2009