Vereinbarung über Altersteilzeit
Die staatliche Förderung von Altersteilzeitprogrammen läuft 2009 aus. Das Renteneintrittsalter steigt und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sinken. Die Notwendigkeit und der Wunsch nach einem früheren Ausstiegs aus dem Arbeitsleben besteht aber weiterhin unverändert (z. B. bei gesundheitlichen Problemen, Verschleißerscheinungen usw.).
Deshalb hat die IG Metall mit den Arbeitgeberverbänden im Herbst 2008 den Tarifvertrag (TV) zum flexiblen Übergang in die Rente vereinbart, der ab den 1.1.2010 gültig wird. Nicht vergessen werden darf dabei die Beschäftigungswirksamkeit von Vorruhestandsmodellen: Die älteren Kolleginnen und Kollegen machen Platz für die Jungen, z. B.für unsere auslernenden Auszubildenden. Die Arbeitsgruppe 8 des Gesamtbetriebsrates hat diesen wichtigen Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in den Ruhestand sinnvoll modifiziert und mit einigen Verbesserungen bei Bosch umgesetzt.
So wurde verhindert, dass der TV zum billigen Personalabbauinstrument der Firmenseite in unseren Fertigungen verkommt. Dieser Tarifvertrag und seine Umsetzung im Betrieb sind in den momentanen Krisenzeiten wichtige und sinnvolle Instrumente zur Krisenbewältigung.
Letzte Änderung: 19.07.2013