Fünf Stunden mehr Freiheit

Vorschaubild

11.07.2011 Mit dem neuen Ergänzungstarifvertrag, der gemeinsam mit der IG Metall für die Robert Bosch GmbH verhandelt wurde, können freiwillig bis zu fünf Stunden pro Woche in ein Langzeitkonto fließen.

Mit dem neuen Ergänzungstarifvertrag für die Robert Bosch GmbH können freiwillig bis zu fünf Stunden pro Woche in ein Langzeitkonto eingebracht werden. Aufbau und Entnahme der Stunden lassen sich individuell festlegen.
Gemeinsam mit der IG Metall konnten wir dieses gute Ergebnis erzielen und den Weg für zukunftsweisende Arbeitsmodelle gestalten.

Für wen gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte in den Forschungs & Entwicklungsbereichen an den Standorten Schwieberdingen, Abstatt, Leonberg, Reutlingen und Feuerbach (Betriebsteile DGS und CDG-SMT). Anspruch auf die Leistungen haben Tarifbeschäftigte ab Entgeltgruppe 14 sowie die Ausbildungsmeister/innen und die Leitungssekretäre/innen.

Wann kann ich die Regelungen in Anspruch nehmen?
dem Bereich eine verlängerte Arbeitszeit anbietet. Sobald dieser Bedarf formuliert wurde, besteht der im Tarifvertrag verankerte Anspruch auf Wahlfreiheit und kann vom Unternehmen nur aus sachlichen Gründen abgelehnt werden. Eine Verpflichtung, ein Angebot auf verlängerte Arbeitszeit vom Unternehmen anzunehmen, besteht nicht. Bei Ablehnung entstehen keine Nachteile.

Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Die tariflich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit beträgt weiter 35 Stunden (Normalarbeitszeit). Davon abweichend kann eine zusätzliche Arbeitszeit von fünf Stunden pro Woche vereinbart werden (Modell 1: 40-Stunden-Vertrag). Die zusätzliche Zeit kann entweder ausbezahlt oder in ein Langzeitkonto eingebracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Arbeitszeit von drei Stunden zu vereinbaren (Modell 2: 38-Stunden-Vertrag), die ebenfalls auf ein Langzeitkonto fließt oder ausbezahlt werden kann.

Wie wird die längere Arbeitszeit vergütet oder ausgeglichen?
Man kann wählen, ob die zusätzlichen Arbeitszeit (bis zu fünf Stunden je Woche) auf ein Langzeitkonto wandert oder das Entgelt für die verlängerte Arbeitszeit ausbezahlt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Varianten miteinander zu kombinieren und die zusätzliche Arbeitszeit in Schritten zu je 0,5 Stunden zwischen Langzeitkonto und Auszahlung aufzuteilen

Wie muss ich mich festlegen?
Die Festlegung erfolgt für zwei Jahre. Spätestens dann kann zwischen den verschiedenen Varianten gewechselt werden. Dazu muss die Änderung mindestens drei Monate vorher zum 1. eines Kalendermonats angezeigt werden.

Anhänge:

A1_Plakat_ETV_blanko.pdf

A1_Plakat_ETV_blanko.pdf

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 2378.64KB

Download

ETV_Ingenieure.pdf

ETV_Ingenieure.pdf

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 4566.19KB

Download

Bosch_LZK1.pdf

Bosch_LZK1.pdf

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 999.35KB

Download

Letzte Änderung: 11.07.2011