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24.06.2013 IG Metall Vorstand, VB07 | FB Sozialpolitik | Ressort Arbeits- und Sozialrecht/Betriebliche Altersversorgung | 07/2013 | 07.06.2013

Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht

Rechtsinformationen zu dem neuen Anspruch auf Betreuung
unter Dreijähriger ab dem 01.08.2013

Ab dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung
des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aus dem neu gefassten § 24
Abs. 2 SGB VIII.

I. Kita-Platz für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nun gesetzlich verankert

II. Rechtsinformationen zu dem neuen Anspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII

III. Der Weg bis zur Klage

Anhang:

Neue Rechtsinformation

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Letzte Änderung: 24.06.2013